Mitgliedschaft

Mitglieder und Förderer partizipieren von vielen Vorteilen. Sie

  • beziehen durch ihren Jahresbeitrag ein Abonnement der Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie.
  • nehmen an nationalen DGGG-Kongressen und Tagungen vergünstigt teil.
  • pflegen den Austausch mit anderen Mitgliedern im Rahmen der vier Sektionen und ihren Arbeitskreisen.
  • erhalten exklusive Fachinformationen im passwortgeschützten Mitgliederbereich dieser Seite.
  • bekommen eine Plattform für den interdisziplinären Austausch.
  • können sozial- und gesundheitspolitischen Einfluss nehmen.
  • profitieren von unserer Unterstützung für Nachwuchswissenschaftler*innen.

Möglichkeiten der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person mit abgeschlossenem Hochschulstudium werden, die durch Forschung über gerontologische oder geriatrische Probleme oder solche, die in den Grenzbereichen der Gerontologie und Geriatrie liegen, ausgewiesen ist. Darüber hinaus kann jede Person mit abgeschlossenem Hochschulstudium ordentliches Mitglied werden, welche durch ihre berufliche Tätigkeit oder ihre Kenntnisse und Interessen zu den Zielen des Vereins beitragen kann. Auch Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Hochschulabschluss können ordentliches Mitglied werden, wenn sie in gerontologischer Forschung und / oder Lehre in besonderer Weise ausgewiesen sind.

Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliches Mitglied kann jede Person mit abgeschlossener Ausbildung werden, welche durch ihre berufliche Tätigkeit und ihre Kenntnisse und Interessen zu den Zielen des Vereins beitragen kann. Außerordentliches Mitglied kann darüber hinaus als Juniormitglied jeder ordentliche Studierende einer Universität oder Hochschule werden, der in seinem Studium gerontologische Fragestellungen verfolgt oder Kenntnisse in der Gerontologie und Geriatrie erwerben möchte.

Korrespondierende Mitglieder

Die korrespondierende Mitgliedschaft wird aufgrund hervorragender wissenschaftlicher Leistungen oder wegen besonderer Verdienste für die Gerontologie und Geriatrie verliehen.

Fördernde Mitglieder

Förderndes Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Zwecke des Vereins zu unterstützen.

Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich um die Zwecke des Vereins verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

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